Reiseinformationen

Liebe Passagiere,

auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um den Flug. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zu unseren Flügen haben, stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter unter +49 (0) 02218708624mit Auskünften zur Verfügung.

Gerne können Sie uns auch Ihr an Anliegen in Form einer Email an info(a) senden.

Einreisebestimmungen

 

Deutschland / Schweden

Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten sind Aufenthalte in Deutschland und Schweden grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.

Für die Erteilung des Visas für Deutschland ist die deutsche Botschaft in Ankara zuständig.

 

Irak

Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.

Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.

Visafreie Einreise in die Region Kurdistan:

- Staatsangehörige der Staaten des Schengener Abkommens
- Staatsangehörige aus USA, Canada, lateinamerikanischen Staaten, Australien, Großbritannien, Türkei, Iran

Visumspflicht auch bei der Einreise in die Region Kurdistan:

- Staatsangehörige sämtlicher arabischen Staaten
- Staatsangehörige sämtlicher afrikanischer Staaten
- Staatsangehörige sämtlicher asiatischen Staaten

Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.

In allen Fällen raten wir zu einer Konsultation der zuständigen irakischen Behörden oder der jeweiligen Landesvertretungen.

Flüchtlingspässe

Inhaber von Flüchtlingspässen benötigen ab sofort ein Visum für die Einreise in den Irak oder die Region Kurdistan. Visumsfrei Einreise wird nur gestattet, wenn das Ursprungsland des Passinhabers Irak ist.

Des Weiteren sollten sich Inhaber von Flüchtlingspässen bei den zuständigen Ausländerbehörden über eine etwaige Ausreise in den Irak informieren. Es empfiehlt sich auf jeden Fall eventuell noch vorhandene irakische Reisedokumente bei der Ausreise mit sich zu führen.

Gepäckregelungen

 

Freigepäck

Handgepäck

Erwachsener

20kg

5kg

Kind (unter 12 Jahren)

20kg

5kg

Baby (unter 2 Jahren)

5kg

5kg

ACHTUNG

- Es kann nicht garantiert werden, dass Übergepäck mit der gleichen Maschine transportiert werden kann. Bitte        verpacken Sie eventuelles Übergepäck extra.
- Übergewicht kostet 10,- Euro pro kg.
- Es ist gesetzlich geregelt, dass einzelne Gepäckstücke nicht mehr als 32 kg wiegen dürfen.
- Handgepäck: 1 Gepäckstück; bis 5kg; Maße: 45cm x 35cm x20 cm.

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Stockholm
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München
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Düsseldorf
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